Keine Heilkunde im Umherziehen
20140110CET143857+0100 Keine Heilkunde im Umherziehen Für die Ausübung der Heilkunde ist eine Niederlassung erforderlich. Die gelegentliche Nutzung des Behandlungsraums eines Dritten nach Absprache genügt dafür nicht, entschied das Amtsgericht München. …
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