Zum Jameda-Urteil des Bundesgerichtshofs
20180301CET174106+0100 Zum Jameda-Urteil des Bundesgerichtshofs Bereits 2014 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Bewertungen von Ärzten auch gegen deren Willen im Internet zulässig sind. Nun machte er eine Einschränkung: Gibt es gleichzeitig ein Bezahlmodell für eine prominentere Darstellung einzelner Ärzte, tangiert dies das Grundrecht der Meinungs- und Medienfreiheit – und erlaubt Ärzten, die gegen ihren Willen gelistet sind, eine Löschung ihrer Daten einzufordern. …
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