Klinikärzte sind abhängig beschäftigt
20150324CET180006+0100 Klinikärzte sind abhängig beschäftigt Stationsärzte einer Klinik sind keine freiberuflichen Honorarkräfte, sondern abhängig beschäftigt, wenn sie in die Arbeitsorganisation der Station eingegliedert sind und kein Unternehmerrisiko tragen, entschied das Sozialgericht Dortmund. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund beanstandete bei einer Betriebsprüfung den Fall von vier Ärzten, die auf der Grundlage von Honorarverträgen in der neurologischen und der psychiatrischen Abteilung des Klinikums Arnsberg tätig waren. …
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