Aufwendungen für die operative Entfernung eines Lipödems nicht absetzbar
20160831CEST192050+0100 Aufwendungen für die operative Entfernung eines Lipödems nicht absetzbar Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Kosten einer Operation zur Beseitigung eines Lipödems (Fettverteilungsstörung) auch im Jahr 2013 nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar waren. Mit ihrer Einkommensteuererklärung für 2013 machte die Klägerin Kosten in Höhe von 2.250 Euro für eine Fettabsaugung bei Lipödem als außergewöhnliche Belastung geltend, weil ihre Krankenkasse diese Kosten trotz ärztlicher Verordnung nicht ersetzt hatte. …
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