Künstliche Befruchtung: Private Krankenversicherung darf Ledige nicht ausschließen
20171017CEST154823+0100 Künstliche Befruchtung: Private Krankenversicherung darf Ledige nicht ausschließen Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat entschieden, dass die Beschränkung der Kostenerstattung auf verheiratete Versicherte in allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten Krankenversicherung unwirksam ist. Anders als der Gesetzgeber, der bei der Gestaltung der Leistungspflichten der gesetzlichen Krankenversicherung andere – etwa gesellschaftspolitische – Erwägungen anstellen kann, verfolge der private Krankenversicherer ausschließlich wirtschaftliche Interessen. …
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