Rettungssanitäter: Diebstahl im Dienst kostet Beamtenstatus
20160119CET163139+0100 Rettungssanitäter: Diebstahl im Dienst kostet Beamtenstatus Ein Rettungssanitäter hatte einem bewusstlosen Patienten 50 Euro gestohlen – und verlor dafür seine Stellung als Beamter. Zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht befand, da die Ausnutzung einer Dienststellung einen besonders schweren Fall von Diebstahl begründet. …
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