Häusliches Arbeitszimmer eines Selbständigen trotz vorhandener Praxisräume
20170419CEST144512+0100 Häusliches Arbeitszimmer eines Selbständigen trotz vorhandener Praxisräume Nach dem Einkommensteuergesetz dürfen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur abgezogen werden, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Einem Selbständigen ist dabei nicht jeder Schreibtischarbeitsplatz in seinen Betriebsräumen zwangsläufig als „anderer Arbeitsplatz“ zumutbar. …
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