Das VG Gelsenkirchen hat der Klage des Betreibers der Schülerhilfe in Lüdenscheid gegen einen Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg stattgegeben, mit dem zuvor bewilligte Corona-Soforthilfe in Höhe von 9000,- Euro zurückgefordert worden waren (Az. 19 K 4745/20).

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