Der Bundestag hat am 02.12.2022 das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze beschlossen. Im Rahmen eines Änderungsantrags der Regierungsfraktionen wurde eine Regelung aufgenommen, mit der gemäß der Rechtsprechung des BSG eine neue Bemes-sungsgrundlage beim Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld für Grenzgängerinnen und Grenzgänger geschaffen wird, sofern die Entgeltersatzleistung im Wohnsitzstaat der Grenzgängerinnen und Grenz-gänger besteuert wird. Der Änderungsantrag enthielt darüber hinaus eine Regelung zur Entfristung des erleichterten Zugangs zum Arbeitslosengeld für überwiegend kurz befristet Beschäftigte.

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