Die obersten Finanzbehörden der Länder haben gleich lautende Erlasse zu Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des BFH-Urteils IV R 7/18 vom 16. September 2021 zur Gewährung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. des Gewerbesteuergesetzes in den Fällen einer Betriebsaufspaltung bekanntgemacht (Az. FM3 – G-1425-4/6).

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