Die derzeit allein verbindliche Papierfassung des Bundesgesetzblattes soll nach dem Willen der Bundesregierung abgelöst und die Verkündung auf einer digitalen Verkündungsplattform des Bundes ermöglicht werden. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetz-Artikels 82 (BT-Drucks. 20/2729) vorgelegt.

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