Die Festsetzung eines Grundstücks als private Grünfläche im Bebauungsplan der Stadt Andernach ist wirksam und steht der Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses entgegen. Dies entschied das VG Koblenz und wies die Klage eines Grundstückseigentümers ab (Az. 1 K 1047/21.KO).

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