Mit dem 28. BAföG-Änderungsgesetz soll in Notlagen zukünftig der Kreis der BAföG-Empfänger erweitert werden können. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor.
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Mit dem 28. BAföG-Änderungsgesetz soll in Notlagen zukünftig der Kreis der BAföG-Empfänger erweitert werden können. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor.
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