Die Erben eines verstorbenen Beamten haben keinen unbegrenzten Anspruch auf den finanziellen Ausgleich nicht genommenen Erholungsurlaubs. Dies hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 28 K 563.19).
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Die Erben eines verstorbenen Beamten haben keinen unbegrenzten Anspruch auf den finanziellen Ausgleich nicht genommenen Erholungsurlaubs. Dies hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 28 K 563.19).
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