Die Bundesregierung hat am 25.05.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens beschlossen. Ziel ist die Einführung einer rein elektronischen Gesetzesverkündung ab dem 01.01.2023 auch auf Bundesebene. Hierauf weist das BMJ hin.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen