Das FG Niedersachsen hat zu den Fragen Stellung genommen, ob Steuerpflichtige einen Anspruch auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren haben, ob Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf direkte Steuern Anwendung findet und ob die Vorschrift einen gesonderten Anspruch auf Akteneinsicht umfasst (Az. 7 K 11127/18).

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