Der BFH hat sich mit Fragen zur Teilwertabschreibung von Rückübertragungsforderungen aus Wertpapierdarlehen, zur Einbeziehung von Rentendeckungsrückstellungen bei der Ermittlung von Minderungsbeträgen nach § 20 Abs. 2 KStG und zur Zusammensetzung eines Fondsaktiengewinns bei Anteilserwerb vor dem 1. Januar 2003 und Anteilsrückgabe im Jahr 2005 auseinandergesetzt (Az. I R 40/17).

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