Ein Polizeibeamter, der über mehr als ein Jahr krankheitsbedingt keinen Dienst verrich­tet, zugleich aber in diesem Zeitraum einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nachgeht, ist aus dem Dienst zu entfernen. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 3 A 10118/21).

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