Die Kommission hat bei multinationalen Unternehmen von Belgien durch Rulings gewährten Steuerbefreiungen zutreffend das Vorliegen einer Beihilferegelung festgestellt. Der EuGH hebt daher das Urteil des Gerichts vom 14.02.2019 auf und verweist die Sache zur Entscheidung über andere Gesichtspunkte der Rechtssache an das Gericht zurück (Rs. C-337/19 P).

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