Das OLG Hamm entschied entgegen der Auffassung des Landgerichts, dass zwischen der Stiftung und der Reiseveranstalterin ein Pauschalreisevertrag über eine Gruppenreise nach Liverpool zustande gekommen sei und der Reiseveranstalter den vollen Reisepreis an die Stiftung zurückzahlen müsse (Az. 22 U 33/21).

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