Der u. a. für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat des BGH hat in vier gleichzeitig verhandelten Sachen über Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG im Zusammenhang mit dem sog. Thermofenster entschieden und hierbei die klageabweisenden Entscheidungen der Vorinstanzen jeweils bestätigt (Az. VII ZR 190/20, 286/20, VII ZR 321/20 und VII ZR 322/20).

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