Das BMF gibt die Änderung der Rz. 9 des Anwendungsschreibens zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG vom 7. Juli 2020 bekannt (Az. IV C 3 – S-2197 / 19 / 10009 :009).

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