Um fehlerhaften Veröffentlichungen von Vergütungsfestsetzungsbeschlüssen im Insolvenzverfahren vorzubeugen und so für die Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen, sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates eine Änderung von § 64 II InsO vor. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.

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