Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 05.06.2020 Änderungen in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) beschlossen. Neben inflationsbedingten Anpassungen bei den Rahmen und Zeitgebühren sowie im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnungen wird künftig unter anderem auch die elektronische Rechnungstellung ermöglicht. Dazu hat der DStV Stellung genommen.

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