Die am 06.05.2020 mit Belgien abgeschlossene Konsultationsvereinbarung im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern wurde vom 20. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2020 verlängert (Az. IV B 3 – S-1301-BEL / 20 / 10002 :001).

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