Der Bundestag hat den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz, 19/19150) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/18601) angenommen. U. a. wird damit für Speisen in der Gastronomie ein Jahr lang nur noch der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent statt bisher 19 Prozent berechnet.

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