Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht muss in einigen Punkten geschärft und um sachgerechte Regelungen ergänzt werden, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Dies forderte BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels in einem Schreiben an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz.

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