Eine vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingesetzte Kommission hat ihren Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt.

Mit dem Reformvorhaben soll das teilweise aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaften an die Anfordernisse des heutigen Wirtschaftslebens angepasst werden. Personengesellschaften sind die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Die Gesellschaften sollen nach außen transparenter werden und interne Abstimmungsprozesse der Unternehmen sollen durch klare Regelungen einfach und rechtssicher werden. Darüber hinaus soll der Wechsel der Gesellschaftsformen erleichtert werden.

Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts soll ein Register ähnlich dem Handelsregister eingeführt werden, in das sie sich eintragen lassen können. Die handelsrechtlichen Rechtsformen, also auch die Rechtsform der GmbH & Co. KG, sollen für freiberufliche Tätigkeiten wie beispielsweise von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zugänglich sein. Für Personengesellschaften soll ein gesetzlich geregeltes Beschlussmängelrecht eingeführt werden, damit Unternehmen die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen schnell klären und lähmende Schwebezustände vermeiden können.

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(BMJV / STB Web)

Artikel vom: 21.04.2020