Das OLG Dresden entschied über die Musterfeststellungsklage, die der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig eingereicht hatte. Die Zinsanpassungsklausel in Sparverträgen „S-Prämiensparen flexibel“ sei unwirksam (Az. 5 MK 1/19).

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