Die EU-Kommission hat eine Garantieregelung, mit der Deutschland den inländischen Handelskreditversicherungsmarkt in der Corona-Krise unterstützen will, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Außerdem hat sie die Änderungen zu den Beihilfemaßnahmen „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ und „Bundesregelung Darlehen 2020“ genehmigt.

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