Das OLG Stuttgart hat in Verfahren zum Abgasskandal entschieden, dass die Käufer von Fahrzeugen, die mit einem von der Volkswagen AG hergestellten Dieselmotor vom Typ EA 189 (EU 5) ausgestattet waren, wegen Verjährung ihrer Ansprüche keinen Schadenersatz geltend machen können (Az. 10 U 455/19).

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