Die WPK hatte das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) darum gebeten, sich bei den Landesvollzugsbehörden dafür einzusetzen, auf Sanktionen bei etwaigen Fristversäumnissen bei der Hinterlegung bzw. Vorlage von Nachweisen zu verzichten. Die LAGA hat nun geantwortet.

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