Das Kabinett hat am 08.04.2020 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes beschlossen. Die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen soll damit noch effektiver gemacht werden – der Prüfmaßstab wird verschärft, eine entscheidende Regelungslücke geschlossen.

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