20180508CEST185110+0100 BMF-Schreiben zur Datenschutzgrundverordnung

Auch die Steuerverwaltung ist an die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung gebunden. Das BMF ver�ffentlichte daher ein Schreiben, das vergleichsweise allgemein �ber Datenspeicherung und -verarbeitung im Zuge des Besteuerungsverfahrens aufkl�rt.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbeh�rden der L�nder informiert das BMF mit Schreiben vom 1. Mai dar�ber, welche personenbezogenen Daten von der Steuerverwaltung erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und was die Steuerverwaltung mit diesen Daten macht. Au�erdem informiert es �ber die Rechte in Datenschutzfragen und an wen man sich diesbez�glich wenden kann.

Interessant f�r Steuerpflichtige

Interessant ist f�r den Steuerpflichtigen innerhalb des Schreibens insbesondere der Hinweis, dass die Beh�rden steuerrelevante Informationen auch von anderen Finanzbeh�rden oder im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs erhalten. „K�nnen wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufkl�ren, d�rfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an den Arbeitgeber). Im Vollstreckungsverfahren k�nnen wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben. Zudem k�nnen wir �ffentlich zug�ngliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, �ffentlichen Registern oder �ffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten“, hei�t es in dem Schreiben.

Aufkl�rung �ber Rechte

Au�erdem kl�rt das Schreiben �ber die Rechte gem�� den Artikeln 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung auf. So haben Steuerpflichtige ein

  • Recht auf Auskunft: „In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen pr�zisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag m�glichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z. B. Festsetzung, Vollstreckung) gemacht werden“, hei�t es.
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf L�schung: Der Anspruch auf L�schung h�nge aber unter anderem davon ab, ob die betreffenden Daten seitens der Verwaltung noch ben�tigt w�rden.
  • Recht auf Einschr�nkung der Verarbeitung: Steuerpflichtige haben das Recht, eine Einschr�nkung der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu verlangen. „Die Einschr�nkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges �ffentliches Interesse (z. B. gesetzm��ige und gleichm��ige Besteuerung) besteht“, so das Schreiben.
  • Recht auf Widerspruch: Diesem k�nnte die Beh�rde allerdings nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein �berwiegendes �ffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet wie die Durchf�hrung des Besteuerungsverfahrens.
  • Recht auf Beschwerde bei der zust�ndigen Datenschutzaufsichtsbeh�rde

Das vollst�ndige Schreiben findet sich hier zum Download.

(BMF / STB Web)

Artikel vom: 08.05.2018

Quelle: STB Web.