20180411CEST170932+0100 Jameda: falsche Tatsachenbehauptungen

Das Oberlandesgericht Hamm hat einer Zahn�rztin Recht gegeben: Auf dem Ärzteportal jameda.de darf nicht weiter behauptet werden, die Ärztin unterlasse eine ausreichende Beratung ihrer Patienten.

Das M�nchener Ärztebewertungsportal hatte eine Patientenbewertung �ffentlich einsehbar zugelassen, bei der es hie�, eine Essener Zahn�rztin verzichte auf Aufkl�rung/Beratung und ihre Prothetikl�sungen seien zum Teil falsch. Dagegen wandte sich die betroffene Ärztin – erfolgreich.

Die Richter aus Hamm sahen es im Prozess mit Urteil vom 13.03.2018 (Az. 26 U 4/18) als bewiesen an, dass die Zahn�rztin die Patientin, von der die Bewertung stammt, tats�chlich aufgekl�rt hat. Dies ergebe sich aus den zur Akte gereichten Patientenunterlagen �ber ihre Behandlung bei der Zahn�rztin. Wenn danach von einer Aufkl�rung ihrer Patientin ausgegangen werden k�nne, sei die Bewertung auf dem Portal, dass die Zahn�rztin auf eine Aufkl�rung/Beratung verzichte, falsch. Deshalb sei dem Unternehmen aus M�nchen zu untersagen, eine solche falsche Tatsache zu ver�ffentlichen.

Dass allerdings auch die Tatsachenbehauptung ihrer Patientin, die Prothetikl�sungen der Zahn�rztin seien teilweise falsch, nicht zutreffend sei, hat der Senat bei der summarischen Pr�fung im einstweiligen Verf�gungsverfahren nicht feststellen k�nnen.

(OLG Hamm / STB Web)

Artikel vom: 11.04.2018

Quelle: STB Web.