20180730CEST223956+0100 Selbst�ndige Krankenpfleget�tigkeit im Krankenhaus?

Das Sozialgericht K�ln hatte einen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund best�tigt, mit dem festgestellt worden war, dass ein Krankenpfleger der Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung unterlag. Das Landessozialgericht NRW hat dessen Berufung nun zur�ckgewiesen.

Der Kl�ger war im Jahr 2010 �ber einen Zeitraum von knapp vier Monaten als Krankenpfleger auf zwei Stationen eines neurologischen Fachkrankenhauses t�tig. Er beantragte nachtr�glich die Feststellung, dass er diese Arbeit als Selbstst�ndiger verrichtet und daher nicht der Sozialversicherungspflicht unterlegen habe. Dies lehnte der Rentenversicherungstr�ger ab, weil er von einem Besch�ftigungsverh�ltnis ausging.

Voraussetzungen einer sozialversicherungspflichtigen Besch�ftigung

Das Landessozialgericht best�tigte nun die Vorinstanz und lie� die Revision nicht zu (Urteil vom 14.03.2018, Az. L 8 R 1052/14, noch nicht rechtskr�ftig). Es sah die Voraussetzungen einer abh�ngigen, sozialversicherungspflichtigen Besch�ftigung ebenfalls als gegeben an. Ausschlaggebend hierf�r sei die vollst�ndige Eingliederung des Kl�gers in die organisatorischen Abl�ufe der neurologischen Stationen. Dienstpl�ne und Schichtzeiten seien auch f�r ihn verbindlich gewesen. Die Pflege habe sich zudem an den patientenbezogenen Therapiepl�nen orientiert und in allen entscheidenden Punkten �rztlichen Vorgaben unterlegen. Die in diesem engen Rahmen m�glicherweise gegen�ber angestellten Pflegekr�ften etwas gr��eren Freiheiten des Kl�gers seien nicht ausreichend, um eine weitgehende Weisungsfreiheit anzunehmen, wie sie typisch f�r einen selbstst�ndigen Unternehmer sei. Er habe vielmehr seine Pflegeleistung nicht eigenverantwortlich organisieren k�nnen. Da der Kl�ger zudem nach geleisteten Stunden bezahlt worden sei, habe er auch kein unternehmertypisches wirtschaftliches Risiko getragen.

M�glichkeit selbstst�ndiger T�tigkeit im station�ren Pflegebereich beschr�nkt

Das Landessozialgericht kn�pft damit an seine Rechtsprechung zu den Intensivpflegern an (Urteil vom 26.11.2014, Az. L 8 R 573/12). Auch wenn es der Gesamtw�rdigung jedes Einzelfalles bedarf, bleibt tendenziell die M�glichkeit selbstst�ndiger T�tigkeit im station�ren Pflegebereich beschr�nkt.

(LSG NRW / STB Web)

Artikel vom: 30.07.2018

Quelle: STB Web.