20180514CEST180508+0100 Familienkasse muss klare Formulare verwenden

Wenn die Familienkasse Kindergeld oder Kindergeldnachzahlungen auf ein zwar benanntes, aber nicht gew�nschtes Konto �berweist, dann k�nnen weitere Forderungen an sie gestellt werden.

Verschiedene Konten von Mutter und Tochter f�hrten zu Unstimmigkeiten bei Kindergeldzahlungen. Nach einer Reihe von Antr�gen, Festsetzungen und R�ckzahlungen ging eine Nachzahlung zun�chst teilweise auf das Konto der Kindsmutter, sp�ter �berwies die Kasse mit dem Hinweis „neue Bankverbindung“ den Rest auf das Konto der Tochter. Dabei hatte die Kindsmutter wohl nur k�nftiges Kindergeld auf das Konto der Tochter gezahlt haben sehen wollen und klagte.

Das Finanzgericht Baden-W�rttemberg gab ihr Recht und entschied mit Urteil vom 12. Juli 2017 (Az. 2 K 158/16), ein Anspruch auf Nachzahlung von Kindergeld erl�sche zwar grunds�tzlich durch Zahlung auf ein benanntes Konto. Im Streitfall fehle jedoch die Einwilligung der Kindsmutter auf Zahlung an die Tochter. Sie habe zwar das Konto der Tochter angegeben, aber dabei nicht erkl�rt, dass dieses Konto auch f�r eine Kindergeldnachzahlung gelte. Es sei Sache der Familienkasse, Zweifel hinsichtlich einer Bankverbindung f�r die Kindergeldnachzahlung zu kl�ren und hinreichend klare Erkl�rungsvordrucke zu verwenden.

(FG Ba-W� / STB Web)

Artikel vom: 14.05.2018

Quelle: STB Web.