20180417CEST162118+0100 Krankenkasse muss keine Dolmetscherkosten tragen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Kosten f�r Dolmetscherleistungen keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Im verhandelten Fall ging es um einen Blutkrebspatienten, der aus dem heutigen Serbien stammte. Der Mann hatte bei Arztbesuchen, Strahlentherapien und Beh�rdeng�ngen Leistungen eines vereidigten Dolmetschers in Anspruch genommen und die daraus entstandenen Kosten in H�he von knapp 5.000 Euro gegen�ber der Krankenkasse abgerechnet.

Zu Unrecht, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 23. Januar 2018 (L 4 KR 147/14) entschieden hat. Zwar sei im SGB V keine ausdr�ckliche Anspruchsgrundlage geregelt; abrechnungsf�hige �rztliche Behandlungen im Sinne des Gesetzes seien aber nur solche, die der Arzt selbst ausf�hre. T�tigkeiten von Hilfspersonen seien nur dann abrechenbar, wenn sie unmittelbar zur �rztlichen Behandlung z�hlten und vom Arzt fachlich �berwacht und angeleitet w�rden.

Zwar k�nne die Hinzuziehung eines Dolmetschers f�r Krankenbehandlungen mitunter notwendig oder zumindest dienlich sein. Dieses Problems sei sich der Gesetzgeber jedoch bewusst gewesen, indem er nichtmedizinische Nebenleistungen ausdr�cklich geregelt und auf wenige F�lle – etwa Geb�rdendolmetscher – beschr�nkt habe.

(LSG Nieders.-Bremen / STB Web)

Artikel vom: 17.04.2018

Quelle: STB Web.