20180430CEST162330+0100 Herstellerrabatte beeinflussen Umsatzsteuer nicht

Gew�hrt ein Arzneimittelhersteller einer ausl�ndischen Versandapotheke Herstellerrabatte, so sind diese nicht in die Bemessung der Umsatzsteuer als Entgelt von dritter Seite einzubeziehen.

Betroffen war im verhandelten Fall eine gesetzliche Krankenkasse. Deren Versicherte hatte Rezepte regelm��ig bei einer niederl�ndischen Versandapotheken eingel�st. Jene hatte die Lieferungen nicht im Inland der Umsatzsteuer unterworfen. Das Finanzamt bezog daraufhin – da es sich um innergemeinschaftliche Erwerbe handelte – neben den tats�chlich gezahlten Kaufpreisen die von den Medikamentenherstellern gegen�ber den Apotheken gew�hrten Herstellerrabatte als Entgelt von dritter Seite in die Berechnung der Umsatzsteuer mit ein.

Dagegen verwehrte sich die Krankenkasse – zurecht, wie das Finanzgericht M�nster mit Urteil vom 13. M�rz 2018 (Az. 15 K 832/15 U) befand. Die Herstellerrabatte f�hrten nicht zu einem Entgelt von dritter Seite. Hierf�r fehle es an dem erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang. Dem Hersteller sei im Zeitpunkt seiner Lieferung nicht bekannt gewesen, ob eine gesetzliche Krankenkasse oder ein privat Versicherter Endabnehmer der Arzneimittel sein w�rde.

(FG M�nster / STB Web)

Artikel vom: 30.04.2018

Quelle: STB Web.